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30 | 07 | 2010
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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden - Firma www.Green-Galaxy.de

§ 1 Anwendungsbereich dieser AGB
Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Geschäftsleuten mit der Firma www.Green-Galaxy.de. Dies gilt auch für Anschlussaufträge und weitere Aufträge aus laufenden Geschäftsbeziehungen solange nichts anderes vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

§ 2 Angebot, Preise und Zahlungsbedingungen, Vertragsabschluss

  1. Die Angebote verstehen sich exklusive USt (Umsatzsteuer).
  2. Die aktuellen Preise werden auf der Website www.green-galaxy.de veröffentlicht. Für Händler gibt es einen passwortgeschützten Bereich.
  3. Wir behalten uns Preisänderungen aufgrund veränderter Marktpreise, auch ohne vorherige Ankündigung, vor. Preissteigerungen unter 5 %     berechtigen nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
  4. Die Bestellung von Waren aus diesem Katalog ist bindend. Die Firma www.Green-Galaxy.de, ist berechtigt, ein Angebot spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware anzunehmen oder abzulehnen.
  5. Mündliche sowie telefonische Vereinbarungen, die nicht mit einem unserer Geschäftsführer oder Prokuristen getroffen werden, sind für uns nur verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt werden. Die Vollmachten unserer Mitarbeiter sind insoweit beschränkt.
  6. Alle Preise, technischen Spezifikationen, äußerlichen Eigenschaften wie Maße, Farben und Formen unterliegen der Wandelbarkeit und können im Internet und in Drucksachen gewisse Abweichungen zeigen. Dies ist der Darstellung durch dieses Medium geschuldet und verändert nicht die Sache. Solche unerheblichen, handelsüblichen Abweichungen stellen insbesondere auch keinen Mangel im Sinne des Gesetzes dar.
  7. Alle Preise, technischen Spezifikationen, äußerlichen Eigenschaften wie Maße, Farben und Formen sind vorbehaltlich Fehlern, die bei der Erstellung des Kataloges aufgetreten sein können. Maßgeblich sind die Angaben anlässlich der Auftragsbestätigung.
§ 3 Versand und Zahlungsbedingungen
  1. Der Versand von Paketen bis zu einem Gewicht von 31,5 kg erfolgt in der Regel durch die Deutsche Post AG bzw. durch DHL. Versandwünsche können angegeben werden, die endgültige Entscheidung behält sich die Firma www.Green-Galaxy.de jedoch vor.
  2. Bei Erstkunden und bis zur schriftlichen Vereinbarung von anderen Bedingungen erfolgt die Lieferung nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung.
  3. Alle Preise sind exklusive Lieferkosten und Bearbeitungsgebühr. Diese können aus der Auftragsbestätigung ersehen werden. Bei einem Bestellwert von unter 150 € (Warennettowert) wird eine Bearbeitungsgebühr von 6,50 € erhoben.
  4. Sollten wir ein Zahlungsziel vereinbaren, so berechnen wir bei Überschreitung die banküblichen Zinsen auch ohne vorherige Mahnung. Das Gleiche gilt für die Fälle in denen wir per Bankeinzug abbuchen.
  5. Sollten nicht alle bestellten Artikel lieferbar sein, behalten wir uns Teillieferungen vor, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
  6. Bei Rücklieferungen und nicht angenommenen Bestellungen müssen wir 10 % des Netto-Rechnungsendbetrages (ohne Ust.) als Verwaltungskosten in Rechnung stellen.
  7. Der Käufer kann die Aufrechnung nur erklären, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  8. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer ist auf Fälle beschränkt, in denen der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung und der Erfüllung aller weiteren in Zusammenhang mit der  Geschäftsverbindung stehenden Forderungen Eigentum der Firma www.Green-Galaxy.de.
  2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen und zu verwerten. Alle hiermit verbundenen Kosten hat der Käufer zu tragen. Der aus der Verwertung resultierende Erlös wird auf die Verbindlichkeit angerechnet abzüglich angemessener Verwertungskosten.
  3. Findet durch den Käufer eine Verarbeitung statt, so findet diese bzw. die Umbildung der Ware für die Firma www.Green-Galaxy.de statt. Wir erwerben Miteigentum an dem Produkt in Höhe der Differenz des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der verarbeiteten Ware.
  4. Findet eine Vermischung der gelieferten Ware mit einer Sache des Käufers statt, die als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer das Miteigentum von der Firma www.Green-Galaxy.de für uns verwaltet.
  5. Werden die Ware oder aus der Ware hergestellte Produkte veräußert, so gehen die Forderungen aus der Veräußerung in Höhe des Endbetrages unserer Rechnung (inklusive Umsatzsteuer), je nach dem auch anteilig, auf uns über. Durch den Käufer findet in diesen Fällen eine Forderungsabtretung statt. Auf Verlangen ist der Verkäufer verpflichtet, der Firma www.Green-Galaxy.de, Auskunft über die abgetretene Forderung zu erteilen.
  6. Der Käufer ist berechtigt die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Diese Einzugsbefugnis berechtigt den Käufer aber nicht dazu, in anderer Weise über die Abtretung zu verfügen.
  7. Die Einzugsbefugnis ist durch die Firma www.Green-Galaxy.de widerrufbar, wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht pünktlich nachkommt. In diesen Fällen können wir vom Käufer verlangen, dass er die Abtretung dem Schuldner bekannt gibt.
  8. Der Käufer ist dazu verpflichtet uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn eine Ware, auf die sich der Eigentumsvorbehalt erstreckt, gepfändet wird. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet wird. Weiter hat der Käufer uns sofort schriftlich zu informieren, wenn andere Zwangsmaßnahmen von Dritten gegen den Käufer angekündigt werden.
  9. Soweit der Dritte in den unter § 4 (8) genannten Fällen nicht in der Lage ist, uns bei der Geltendmachung unserer Eigentumsrechte entstehende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten zu erstatten, so haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
  10. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware für die Zeit der Lagerung auf eigene Kosten gegen Bruch, Feuer- und Wasserschäden sowie Diebstahl in ausreichender Höhe zu versichern. Der Käufer verpflichtet sich zu einer ordnungsgemäßen Lagerung und zu einer pfleglichen Behandlung der Ware.
  11. Sollte die Firma www.Green-Galaxy.de, zustehende Sicherheit den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 20 v. H. übersteigen, so geben wir die Sicherung insoweit auf Verlangen des Käufers frei.
§ 5 Lieferfristen
  1. Kommt es zu einer Lieferverzögerung, die von uns zu vertreten ist, so ist die Dauer der Nachfrist, die der Käufer zu setzen berechtigt ist, auf zwei Wochen festgelegt. Die Frist beginnt mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei der Firma www.Green-Galaxy.de.
§ 6 Sachmängelhaftung
  1. Es gilt eine Sachmängelfrist von 12 Monaten ab Empfang der Ware durch den Kunden. Im Einzelfall können längere Fristen gelten, wenn diese vom Hersteller gewährt werden.
  2. Tritt innerhalb der Sachmängelfrist an der Ware ein produktions- oder materialbedingter Mangel auf, sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  3. Mängel der Ware sind unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so sind Gewährleistungsansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Mängel, die der Firma www.Green-Galaxy.de bekannt sind und welche arglistig verschwiegen werden.
  4. Rügt der Kunde einen Mangel, so hat er die mangelhafte Ware mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung an uns zurückzusenden. Der Sendung ist eine Kopie unserer Rechnung beizulegen. Die Ware ist in der Originalverpackung zurückzusenden oder aber in einer Verpackung, die die Ware entsprechend der Originalverpackung schützt, so dass Schäden auf dem Rücktransport vermieden werden.
  5. Bei der Vermutung dass die Ware durch den Transport beschädigt wurde oder Ware fehlt, ist die Versandverpackung zur Ansicht durch einen Gutachter aufzubewahren. Eine Beschädigung der Verpackung ist durch den Transporteur nach Art und Umfang auf dem Lieferschein zu bestätigen.
§ 7 Haftungsbegrenzung
  1. Haftung für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird lediglich übernommen, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Firma www.Green-Galaxy.de beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Bestehen einer Garantie oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, welches unberührt bleibt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
  2. Hinsichtlich Garantien wird nur für solche Schäden gehaftet, die von der Garantie umfasst sind. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
  3. Keine Haftungsbegrenzung besteht für Schäden an Körper, Gesundheit oder Leben.
§ 8 Datenschutz
  1. Wir sind berechtigt alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, ausschließlich unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 9 Versand und Gefahrübergang
  1. Auf Wunsch des Kunden versichern wir auf seine Rechnung die Lieferung. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist.
  2. Für das Zusenden von Gegenständen an uns trägt der Kunde die Gefahr, soweit es sich dabei nicht um die Rücksendung mangelhafter Ware handelt.
  3. Bei der Rücksendung mangelhafter Ware hat der Kunde Sorge zu tragen, dass die Ware ordnungsgemäß verpackt wird.
§ 10 Informationen und gesetzliche Vorschriften
  1. Anwendungstechnische Informationen geben wir nach bestem Wissen aufgrund des Standes unserer Erfahrung und Kenntnisse.
  2. Für die Beachtung gesetzlicher Vorschriften bei Lagerung, Weitertransport, Weiterverkauf und Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.
§ 11 Gerichtsstand
  1. Gerichtsstand ist Berlin. Das im vorliegenden Fall anwendbare Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendung des UN - Kaufvertragsrechtes ist ausgeschlossen.
§12 Name und Anschrift des Unternehmens, Beanstandungen, Ladungen
Green-Galaxy
Dieter Schilowsky
Ringofenstr. 37
44287 Dortmund

Telefon: +49 (0)231 / 94 53 14 17
Telefax: +49 (0)231 / 94 53 14 19
Mobil: +49 (0)174 / 74 18 489

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: www.green-galaxy.de

USt-IdNr.: DE 254 718 880

Bankverbindung

Sparkasse Dortmund
Dieter Schilowsky
Konto-Nr: 0631012329
Bankleitzahl: 44050199
An diese Adresse sind auch Beanstandungen und Ladungen zu richten.

Wichtiger Hinweis!
Wir bitten Dich, bei der Befolgung des Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes und des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und auch sonst nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu verstoßen.

Auszug aus der Neufassung des BtMG
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln

Einige Auszüge:

§ 1 Betäubungsmittel
  1. Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen.
  2. Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen I bis III zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies
  3. nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise eines Stoffes, vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit,
  4. wegen der Möglichkeit, aus einem Stoff oder unter Verwendung eines Stoffes Betäubungsmittel herstellen zu können, oder
  5. zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln oder anderen Stoffen oder Zubereitungen wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheiterforderlich ist. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können einzelne Stoffe oder Zubereitungen ganz oder teilweise von der Anwendung dieses Gesetzes oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung ausgenommen werden, soweit die Sicherheit und die Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gewährleistet bleiben.
  6. Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt in dringenden Fällen zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Stoffe und Zubereitungen, die nicht Arzneimittel sind, in die Anlagen I bis III aufzunehmen, wenn dies wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit erforderlich ist. 2Eine auf der Grundlage dieser Vorschrift erlassene Verordnung tritt nach Ablauf eines Jahres außer Kraft.
  7. Das Bundesministerium für Gesundheit (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Anlagen I bis III oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu ändern, soweit das auf Grund von Änderungen der Anhänge zu dem Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 1977 (BGBl. II S. 111) und dem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe (BGBl. 1976 II S. 1477) (Internationale Suchtstoffübereinkommen) in ihrer jeweils für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Fassung erforderlich ist.
§3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
  1. Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer
  2. Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder
  3. ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen will.
  4. Eine Erlaubnis für die in Anlage 1 bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.
§24a Anzeige des Anbaus von Nutzhanf
  1. Der Anbau von Nutzhanf im Sinne des Buchstabens d der Ausnahmeregelung zu Cannabis (Marihuana) in Anlage 1 Teil B ist bis zum 15. Juni des Anbaujahres in dreifacher Ausfertigung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 19 Abs. 3 anzuzeigen. Für die Anzeige ist das von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung herausgegebene amtliche Formblatt zu verwenden. Die Anzeige muss enthalten:
  2. den Namen, den Vornamen und die Anschrift des Landwirtes, bei juristischen Personen den Namen des Unternehmens der Landwirtschaft sowie des gesetzlichen Vertreters,
  3. die dem Unternehmen der Landwirtschaft von der zuständigen Berufsgenossenschaft zugeteilte Mitglieds-Katasternummer,  
  4. die ausgesäte Sorte unter Beifügung der amtlichen Etiketten,
  5. die Aussaatfläche in Hektar und Ar unter Angabe der Katasternummer; anstelle der Katasternummer kann die Aussaatfläche auch durch die Gemarkung, Flur und Flurstück oder eine andere Angabe, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannt worden ist, charakterisiert werden.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übersendet eine von ihr abgezeichnete Ausfertigung der Anzeige unverzüglich dem Antragsteller. Sie hat ferner eine Ausfertigung der Anzeige den zuständigen Polizeibehören und Staatsanwaltschaften auf deren Ersuchen zu übersenden, wenn dies zur Verfolgung von Straftaten nach diesem Gesetz erforderlich ist. Liegen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Anhaltspunkte vor, dass der Anbau von Nutzhanf nicht den Voraussetzungen des Buchstaben d der Ausnahmeregelung zu Cannabis (Marihuana) in Anlage 1 Teil B entspricht, teilt sie dies der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft mit.
Anlage 1 zu  § 1 Betäubungsmittel (Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel)

(Aufzählung nicht vollständig!)

Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)
- ausgenommen
  1. deren Samen, sofern er nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist,
  2. wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut stammen, das in der jeweiligen Fassung des Anhangs XII zu Artikel 7 a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2316/1999 der Kommission vom 22. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 280 S. 43) aufgeführt ist, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 vom Hundert nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,  
  3. wenn sie als Schutzstreifen bei der Rübenzüchtung gepflanzt und vor der Blüte vernichtet werden oder   d) wenn sie von Unternehmen der Landwirtschaft angebaut werden, die die Voraussetzungen de §1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen, mit Ausnahme von Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht, der Teichwirtschaft, der Imkerei, der Binnenfischerei und der Wanderschäferei, oder die für eine Beihilfegewährung nach der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 (ABl. EG Nr. L 160, S. 1) in Betracht kommen und der Anbau ausschließlich aus zertifiziertem Saatgut erfolgt, das in der jeweiligen Fassung des Anhangs Xll zu Artikel 7 a Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2316/1999 der Kommission vom 22. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 280 S. 43) aufgeführt ist, (Nutzhanf)
-Cannabisharz (Haschisch, das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)

(Aufzählung nicht vollständig!)
Wir bitten Dich, Dich stets über die aktuell gültige Fassung des Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes und des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu informieren, da diese ständigen Änderungen unterliegen und unsere Version weder Aktualität noch Freiheit von Fehlern garantieren kann.
 
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von 11:30 bis 19:00 Uhr

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